Freitag, 7. Januar 2022

Barockschloss Mannheim | Führungen & Sonderführungen Tänze und Tanzen am Hof. Eine kurzweilige Kostümführung zum Mitmachen

Was wäre der berühmte Mannheimer Musenhof ohne Maskenbälle, Tanz und Musik! Zum Abschluss der baden-württembergischen Winterferien lädt das Team der Schlossverwaltung Mannheim zu einer besonderen Sonderführung: Am Sonntag, 9. Januar um 14:30 Uhr erfahren Gäste mehr über das Tanzen als repräsentatives Ereignis am Fürstenhof und beliebte Tänze. Für die Sonderführung ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer 06221. 6 58 88-0 erforderlich.

GALANTE KURZWEYL

Tanzen war ein wesentlicher Bestandteil der höfischen Gesellschaft: Es repräsentierte die ganze Pracht und den Glanz eines Fürstenhofes. Ballett gehörte fest zur Oper mit dazu, ebenso zu den Hofkonzerten. Kein Tanz war „privates Vergnügen“, sondern ein öffentliches Ereignis. Im Barock musste also jeder und jede tanzen können. Mehr über die Geschichte des Tanzes als wesentlicher Bestandteil der höfischen Etikette, erfahren kleine und große Gäste bei einem zweistündigen Rundgang durch die Prunkräume der Barockresidenz Mannheim. Die Sonderführung „Tänze und Tanzen am Hof. Galante Kurzweyl“ am 9. Januar um 14:30 Uhr zeigt, wie sich die Tänze im Lauf der Jahrhunderte verändert haben ‒ vom Renaissancetanz über die Barocktänze wie Menuett oder Allmende bis hin zum Walzer.

 

MANNHEIMER HOFMUSIK

Im Erlebnisraum Hofmusik wird die Zeit der großen Feste am Mannheimer Kurfürstenhof wieder lebendig: Historische Instrumente, Gemälde, Grafiken, Filme und ein Bühnenmodell der Hofoper vermitteln eindrucksvoll die musikalische Glanzzeit der Mannheimer Hofmusik am originalen Schauplatz ‒ im Trabantensaal, dem ehemaligen ersten Vorzimmer des Kurfürstlichen Appartements in der Beletage. Die kurpfälzische Hofkapelle galt als eines der größten, besten und zugleich innovativsten Hoforchester. An Audiostationen ist die Musik zu hören, zu der man bei festlichen Anlässen tanzte: von den Meistern der Hofmusik, aber auch von berühmten Besuchern, wie Wolfgang Amadeus Mozart, der der Kurfürstin seine Sonate für Hammerklavier und Violine gewidmet hat.

 

SERVICE

Sonderführung

Tänze und Tanzen am Hof. Galante Kurzweyl

Referent: Ute Napp

 

TERMIN

Sonntag, 09.01.2021, 14:30 Uhr

 

DAUER

2 Stunden

 

TEILNEHMERZAHL

Max. 15 Personen.

 

PREIS

Erwachsene 14,00 €
Ermäßigte 7,00 €

 

HINWEIS

Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (0) 62 21 . 65 888 - 0 ist unbedingt erforderlich.

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Schloss Mannheim

bis Donnerstag, 31. März 2022

Do–So 10:00–17:00 Uhr

 

EINTRITT

inklusive Audioguide / App

Erwachsene 9,00 €

Ermäßigte 4,50 €

Familien 22,50 €

 

App „Monument BW“

mit Multimediaguide für Schloss Mannheim

Als Download in den bekannten App-Stores verfügbar.

 

BESUCHSHINWEISE

Für den Besuch des Barockschlosses Mannheim ist der 2-G-Plus-Nachweis erforderlich: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen, nicht älter als 3 Monate) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein aktueller negativer Antigen- oder PCR-Test gezeigt werden. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahre. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular unter www.schloss-mannheim.de erfolgen.

 

Ausnahmen von der 2-G-Beschränkung:

- Kinder bis einschließlich 5 Jahre,

- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule). In diesem Fall reicht die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.

Dies gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2021 bis zum 8. Januar 2022. Für einen Besuch in diesem Zeitraum wird entweder ein negativer Antigen-Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, benötigt.

- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich),

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich),

- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).

 

Ausnahmen von der Testnachweis-Pflicht:

- Personen, die vor nicht mehr als 3 Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben,

- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, oder deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,

- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben,

- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt (beispielsweise vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel).

 

INFORMATION UND ANMELDUNG

Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen

Telefon +49(0)62 21. 6 58 88-0

Telefax +49(0)62 21. 6 58 88-18

service@schloss-mannheim.com

 

KONTAKT

Barockschloss Mannheim

Bismarckstraße

Schloss Mittelbau

68161 Mannheim

Tel. +49(0)621.292 28 91

info@schloss-mannheim.de

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