GALANTE KURZWEYL
Tanzen war ein wesentlicher Bestandteil der höfischen Gesellschaft: Es repräsentierte die ganze Pracht und den Glanz eines Fürstenhofes. Ballett gehörte fest zur Oper mit dazu, ebenso zu den Hofkonzerten. Kein Tanz war „privates Vergnügen“, sondern ein öffentliches Ereignis. Im Barock musste also jeder und jede tanzen können. Mehr über die Geschichte des Tanzes als wesentlicher Bestandteil der höfischen Etikette, erfahren kleine und große Gäste bei einem zweistündigen Rundgang durch die Prunkräume der Barockresidenz Mannheim. Die Sonderführung „Tänze und Tanzen am Hof. Galante Kurzweyl“ am 9. Januar um 14:30 Uhr zeigt, wie sich die Tänze im Lauf der Jahrhunderte verändert haben ‒ vom Renaissancetanz über die Barocktänze wie Menuett oder Allmende bis hin zum Walzer.
MANNHEIMER HOFMUSIK
Im Erlebnisraum Hofmusik wird die Zeit der großen Feste am Mannheimer Kurfürstenhof wieder lebendig: Historische Instrumente, Gemälde, Grafiken, Filme und ein Bühnenmodell der Hofoper vermitteln eindrucksvoll die musikalische Glanzzeit der Mannheimer Hofmusik am originalen Schauplatz ‒ im Trabantensaal, dem ehemaligen ersten Vorzimmer des Kurfürstlichen Appartements in der Beletage. Die kurpfälzische Hofkapelle galt als eines der größten, besten und zugleich innovativsten Hoforchester. An Audiostationen ist die Musik zu hören, zu der man bei festlichen Anlässen tanzte: von den Meistern der Hofmusik, aber auch von berühmten Besuchern, wie Wolfgang Amadeus Mozart, der der Kurfürstin seine Sonate für Hammerklavier und Violine gewidmet hat.
SERVICE
Sonderführung
Tänze und Tanzen am Hof. Galante Kurzweyl
Referent: Ute Napp
TERMIN
Sonntag, 09.01.2021, 14:30 Uhr
DAUER
2 Stunden
TEILNEHMERZAHL
Max. 15 Personen.
PREIS
Erwachsene 14,00 €
Ermäßigte 7,00 €
HINWEIS
Eine Anmeldung unter der Telefonnummer +49 (0) 62 21 . 65 888 - 0 ist unbedingt erforderlich.
ÖFFNUNGSZEITEN
Schloss Mannheim
bis Donnerstag, 31. März 2022
Do–So 10:00–17:00 Uhr
EINTRITT
inklusive Audioguide / App
Erwachsene 9,00 €
Ermäßigte 4,50 €
Familien 22,50 €
App „Monument BW“
mit Multimediaguide für Schloss Mannheim
Als Download in den bekannten App-Stores verfügbar.
BESUCHSHINWEISE
Für den Besuch des Barockschlosses Mannheim ist der 2-G-Plus-Nachweis erforderlich: Es muss eine Impfdokumentation (Impfpass oder Impfbescheinigung) über eine vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen, nicht älter als 3 Monate) oder eine Bescheinigung über eine mittels PCR-Test bestätigte Infektion (nicht älter als 3 Monate) vorgelegt werden. Zusätzlich muss ein aktueller negativer Antigen- oder PCR-Test gezeigt werden. Zusätzlich zum jeweiligen Nachweis muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden, um die Identität überprüfen zu können. Es gilt eine strikte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (medizinische Masken oder FFP2 Masken) für Gäste ab 6 Jahre. Außerdem muss der Abstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Gästen eingehalten werden. Es besteht eine Pflicht zur Erhebung und Datenverarbeitung der Kontaktdaten der Gäste zur eventuellen Infektionskettennachverfolgung gemäß § 6 Corona-Verordnung. Dies kann vor Ort, über die Luca-App oder über das Kontaktformular unter www.schloss-mannheim.de erfolgen.
Ausnahmen von der 2-G-Beschränkung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre,
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule). In diesem Fall reicht die Vorlage eines Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
Dies gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Weihnachtsferien vom 23. Dezember 2021 bis zum 8. Januar 2022. Für einen Besuch in diesem Zeitraum wird entweder ein negativer Antigen-Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Testnachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, benötigt.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich),
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich),
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich).
Ausnahmen von der Testnachweis-Pflicht:
- Personen, die vor nicht mehr als 3 Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben,
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, oder deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben,
- Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt (beispielsweise vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel).
INFORMATION UND ANMELDUNG
Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen
Telefon +49(0)62 21. 6 58 88-0
Telefax +49(0)62 21. 6 58 88-18
service@schloss-mannheim.com
KONTAKT
Barockschloss Mannheim
Bismarckstraße
Schloss Mittelbau
68161 Mannheim
Tel. +49(0)621.292 28 91
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